Zum Bücherregal
Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
Inhaltsverzeichnis
Schemata
Notizen
Verweise
StGB
info
Strafgesetzbuch
info
Strafrecht
Strafrecht BT
Nichtvermögensdelikte
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 199 Wechselseitig begangene Beleidigungen
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
Quelle:
BMJ
Import:
17.12.2024